Welche Rechte haben Eltern von Sternenkindern?

Stand: 1. Juni 2025. Dieser Beitrag bietet Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bitte kläre deinen individuellen Fall mit Ärzt:in, Hebamme, Krankenkasse und Arbeitgeber.

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Stand: 1. Juni 2025. Dieser Beitrag bietet Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bitte kläre deinen individuellen Fall mit Ärzt:in, Hebamme, Krankenkasse und Arbeitgeber. 〰️

Nach einer stillen Geburt oder kleinen Geburt prallen Trauer, Körperliches und Formalitäten aufeinander. Ein klarer Überblick hilft, in den ersten Tagen handlungsfähig zu bleiben – ohne Dich zu überfordern. Dieser Artikel bündelt die aktuellen Regelungen zu Mutterschutz, Krankenkasse, Standesamt und Bestattung – traumasensibel und praxisnah.

Neben der Trauer stehen Eltern oft auch vor vielen Fragen:

  • Welche Rechte habe ich als Mama oder Papa?

  • Habe ich Anspruch auf Mutterschutz oder Krankengeld?

  • Was muss ich bei Krankenkasse oder Standesamt beachten?

Dieser Artikel gibt dir einen behutsamen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte – damit du in dieser schweren Zeit Orientierung findest.

Im Falle einer Fehl- oder Totgeburt haben die Eltern Rechte

Zentrale Begriffe – kurz erklärt

In Deutschland gilt:

  • Totgeburt (auch stille Geburt genannt): Geburt ohne Lebenszeichen ab 24. SSW oder ≥ 500 g. Hier gelten Mutterschutzfristen wie bei lebend geborenen Kindern (6 Wochen vor / 8 Wochen nach der Geburt = 14 Wochen). Familienportal

  • Fehlgeburt (auch kleine Geburt genannt): Schwangerschaft endet vor der 24. SSW und < 500 g. Neu seit 1.6.2025: gestaffelte Schutzfristen (siehe unten).Familienportal

  • Neu: Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten (seit 1.6.2025)

    Frauen, die abhängig beschäftigt sind, haben nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW Anspruch auf eine Regenerationszeit in Form einer Schutzfrist. Sie ist gestaffelt:

    • ab 13. SSW:2 Wochen

    • ab 17. SSW:6 Wochen

    • ab 20. SSW:8 Wochen

    Während der Schutzfrist gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot. Du kannst aber ausdrücklich erklären, dass Du arbeiten möchtest. Die Schutzfrist greift nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft bzw. ihrem vorzeitigen Ende weiß (Du entscheidest selbstbestimmt, ob Du das mitteilst).Familienportal

    Hinweis zu Leistungen: Im Rahmen der Schutzfristen gehören typischerweise die Mutterschutzleistungen (z. B. Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss) dazu; arbeitsrechtliche Fachquellen bestätigen dies ausdrücklich auch für die neuen Schutzfristen nach Fehlgeburt. Bitte kläre die Auszahlung im Einzelfall mit Deiner Krankenkasse/Arbeitgeberin.Kliemt+1

    Rechtsgrundlage & Beschluss: Der Deutsche Bundestag hat die Einführung gestaffelter Schutzfristen nach Fehlgeburt beschlossen (Beschluss vom 30.01.2025), das Gesetz gilt seit 01.06.2025.Deutscher Bundestag+1

    Mutterschutz nach Totgeburt

    Bei Totgeburt gilt eine einheitliche Schutzfrist von 14 Wochen (6 Wochen vor dem errechneten Termin, 8 Wochen nach der Geburt). Eine frühere Arbeitsaufnahme ist frühestens ab der 3. Woche nach der Entbindung möglich – nur auf ausdrücklichen Wunsch und wenn ärztlich nichts dagegenspricht. Während der Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.Familienportal

  • Wenn du eine Fehlgeburt ab der 13. SSW hattest

    1. Überlege in Ruhe, ob Du die Schutzfrist nutzen möchtest.

    2. Nur wenn du sie nutzen willst: Informiere deinen Arbeitgeber über das vorzeitige Ende der Schwangerschaft; ein Nachweis kann verlangt werden. Dann gilt das Beschäftigungsverbot für die Dauer der Schutzfrist – außer Du erklärst Dich ausdrücklich arbeitsbereit. Familienportal

    3. Krankenkasse kontaktieren (Mutterschaftsleistungen/Erstattung im U2-Verfahren klären). Die Techniker

    Wenn du eine Totgeburt hattest

    1. Du bist automatisch in der Mutterschutzfrist (6 + 8 Wochen) – eine vorzeitige Rückkehr zur Arbeit ist nur ab Woche 3 und mit ärztlicher Zustimmung möglich.

    Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss laufen regulär in der Schutzfrist. Familienportal

  • Recht auf Bestattung besteht unabhängig vom Zeitpunkt. Auf Wunsch gibt es Sternenkindgräber bei der Stadt oder Gemeinde, Gedänkwälder usw.;

    Bestattungspflicht greift bei Totgeburt (≥ 500 g oder ab 24. SSW). Kläre Details mit Klinik/Bestatter:in. Familienportal

    • Medizinische Behandlung im Zusammenhang mit der Geburt (still/fehl) wird übernommen.

    • Hebammenhilfe steht dir auch nach stiller Geburt zu.

    • Psychologische Unterstützung kann erstattet werden – bitte aktiv bei der Kasse nachfragen. (Allgemeine Orientierung; die Schutzfristen/Leistungen siehe oben.) Familienportal

  • Elternzeit/Elterngeld setzen grundsätzlich ein lebendes Kind voraus. Bei Totgeburt besteht kein Elterngeld- und keine Elternzeit-Möglichkeit; hat ein Kind nach der Geburt gelebt und verstirbt, endet eine bereits genommene Elternzeit spätestens 3 Wochen nach dem Tod (§ 16 Abs. 4 BEEG). Gesetze im Internet+1

  • Für Selbstständige (außerhalb des MuSchG) sowie Beamtinnen/Soldatinnen gibt es entsprechende, gesonderte Regelungsänderungen; bitte prüfe die Details zu Krankengeld/Bezügen und melde dich bei der jeweils zuständigen Stelle bzw. deiner Kasse. BMBFSFJ

    • Tempo selbst bestimmen: Du musst nichts sofort entscheiden – frage in der Klinik/bei der Hebamme nach Fristen.

    • Kleine Rituale (Kerze, Brief, Erinnerungsbox) können Halt geben.

    • Hilfen annehmen: Lass dir Alltag abnehmen (Kochen, Wege), sprich mit vertrauten Menschen oder einer Trauerbegleitung.

    • Medizinische Nachsorge wahrnehmen (auch Brust/Milchbildung, Wundheilung, Rückbildung).

Kompakte Checkliste

Direkt klären:

  • Ärztliche/hebammische Nachsorge

  • Schutzfrist (gestaffelt oder 14 Wochen) & ggf. Arbeitgeber informieren

  • Krankenkasse (Mutterschaftsleistungen, psychologische Hilfe)

  • Standesamt (Urkunde/Bescheinigung)

  • Bestattung (Rechte/Wege)

Quellen (Auswahl, offiziell & aktuell)

  • Familienportal des Bundes – Regelungen bei Fehl- und Totgeburten (inkl. gestaffelter Schutzfristen & Praxis-Hinweisen). Familienportal

  • Deutscher Bundestag – Beschluss „gestaffelter Mutterschutz“ (30.01.2025). Deutscher Bundestag

  • BMFSFJ – Meldung zum Inkrafttreten (02.06.2025). BMBFSFJ

  • TK / Fachüberblick – Umsetzung & U2-Erstattung (für Arbeitgeber). Die Techniker

  • Arbeitsrechts-Fachbeitrag – Mutterschutzleistungen auch nach Fehlgeburt (Interpretation/Einordnung). Kliemt

  • BEEG § 16 Abs. 4 – Ende der Elternzeit nach Tod des Kindes. Gesetze im Internet+1

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Was bedeutet „Sternenkind“? – Ein einfühlsamer Überblick